Krankentransport
Die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten nach § 60 SGB V, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind und vom Arzt verordnet wurden. Welches Fahrzeug dabei benutzt werden kann, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall und wird vom Arzt entschieden.
Krankentransport bestellen
Sie wollen einen Krankentransport bestellen? Dann rufen Sie direkt unsere Zentrale unter der Rufnummer 07051 19222 an.
Ansprechpartner
Herr
Werner Schwemmle
Tel: 07051 7009-2100
werner.schwemmle@drk-kv-calw.de
Rudolf-Diesel-Straße 15
75365 Calw
Schnell und sicher zur Behandlung
Die Übernahme der Fahrkosten zu einer ambulanten Behandlung erfolgt, bis auf die vom Gemeinsamen Bundesausschuss in den sogenannten Krankentransport-Richtlinien festgelegten besonderen Ausnahmefällen, nur nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse. Zu den besonderen Ausnahmefällen zählen beispielsweise Fahrten zur onkologischen Strahlen- und Chemotherapie sowie zur ambulanten Dialysebehandlung. Auch Schwerbehinderte bekommen die Kosten für Fahrten zur ambulanten Behandlung u.a. dann erstattet, wenn sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung), "Bl" (blind) oder "H" (hilflos) besitzen oder den Pflegegrad 3,4 oder 5 nachweisen können. Bei Pflegegrad 3 muss die eingeschränkte Mobilität zusätzlich von einem Arzt dokumentiert werden.
Wir bringen Sie kostengünstig, sicher und zuverlässig zum Arzt, ins Krankenhaus, ins Pflegeheim oder nach Hause, begleitet von unserem erfahrenem Rettungsdienstpersonal. Unsere Krankenwagen sind mit modernen medizinisch-technischen Geräten ausgerüstet, auf das unser qualifiziertes und freundliches Personal im Bedarfsfall zurückgreifen kann.
Versicherte haben 10 % des Fahrpreises, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Fahrt, jedoch nie mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten als gesetzliche Zuzahlung selbst zu tragen. Bei Fahrkosten müssen die Zuzahlungen auch für Kinder und Jugendliche geleistet werden.
Wenn ein Arzt die medizinische Notwendigkeit des Transports auf einem sogenannten "Transportschein" bescheinigt, werden die Kosten in der Regel bis auf einen Eigenanteil von maximal 10,00 € von den Krankenkassen übernommen. Ein Krankentransport innerhalb des Landkreises Calw kostet beim DRK-Kreisverband Calw derzeit 93,50 €, zzgl. Leitstellenvermittlungsentgelt von 31,84 € (gesamt: 125,34 € Stand 01.01.19).
Wie bestelle ich einen DRK-Krankentransport
Bitte nutzen Sie zur Bestellung eines Krankentransportes die Rufnummer 07051 19222 innerhalb des Landkreises Calw. Die Vorwahl benötigen Sie aus dem Mobilfunknetz oder wenn Sie von außerhalb des Landkreises Calw einen Krankentransport bestellen möchten.
Unsere qualifizierten Krankentransporte werden über die Integrierte Leitstelle Calw koordiniert. Bitte halten Sie für die Anmeldung des Krankentransportes den Namen des Patienten sowie den genauen Abholort und den Zielort bereit.
Wie geht es weiter?
Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.