Flugdienst-Buehnenbild-neu.jpg Foto: DRK Flugdienst GmbH

Flugdienst - bei einem Notfall im Ausland

Ansprechpartnerin

Frau
Gudrun Seeger

Tel: 07051 7009-3400
gudrun.seeger@drk-kv-calw.de

Rudolf-Diesel-Straße 15
75365 Calw

Die schönste Auslandsreise kann schnell und unerwartet durch einen Unfall oder eine schwere Erkrankung enden. Dann herrscht oft Ratlosigkeit, da die medizinische Versorgung im Ausland nicht immer deutschem Standard entspricht.

Tappen Sie nicht in die Kostenfalle

Eine Verlegung nach Deutschland - zur besseren medizinischen Versorgung - tragen die gesetzlichen Krankenkassen selbst im medizinischen Notfall nicht. Schnell kommen immense Kosten auf Sie zu. Ein Flug von Mallorca nach Nürnberg würde ca. 12.500 € kosten, der Flug von Rio de Janeiro nach Düsseldorf etwa 72.500 €. Schnell müsste so viel Geld besorgt, vielleicht das Haus belastet oder ein Kredit aufgenommen werden. Wer hat schon so viel Geld übrig? Das ist eine gefährliche Lücke im System der sozialen Sicherung. Mitglieder der DRK-Verbände, die dem DRK-Flugdienst beigetreten sind, sind durch eine Kranken-Rücktransport-Versicherung bei der BARMENIA Krankenversicherung Wuppertal für diese Fälle abgesichert.

Was bieten wir unseren Mitgliedern?

Für unsere Mitglieder haben wir über die DRK-Flugdienst GmbH eine Versicherung abgeschlossen. Wenn Sie uns als Fördermitglied mit einem Beitrag von mindestens 30 EUR im Jahr unterstützen, genießen Sie den vollen Leistungsumfang.

Konkret bedeutet das bei einem Notfall im Ausland: Für Sie steht , je nach Art des medizinischen Notfalls, ein modernes Ambulanzflugzeug mit einer Intensiveinheit bereit. Zwei Piloten, ein flugerfahrener Notarzt und weiteres medizinisches Personal bilden ein Team, welches Sie während des Fluges bestens versorgt und in ein deutsches Krankenhaus verlegt.

Die DRK-Flugdienstleitstelle organisiert bei medizinischer Notwendigkeit den Transport "von Bett zu Bett" - Sie brauchen sich also weiter um nichts zu kümmern.

  • Auslands Assistent - Leistungspaket Medical Hotline

    Rotkreuz Arzt-Hotline und Arzt-Dolmetscher

    • 24-Stunden-Hotline aus dem Ausland zu Ärzten relevanter medizinischer Fachrichtungen.
    • Bei Bedarf ärztliche Begleitung des Patientengesprächs im Reiseland, Übersetzung und Erläuterung der Anweisungen des dortigen Arztes direkt am Telefon.

     

    Rotkreuz Arzneimittel-Dolmetscher und Medikamentenversand

    • Telefonische Expertenhilfe zu benötigten Medikamenten im Reiseland, Informationen zu Einnahme und Wechselwirkungen.
    • Übermittlung von Rezepten zu verlorengegangenen Medikamenten nach Klärung der Verfügbarkeit vor Ort.
    • Nachsendung von verschriebenen notwendigen Medikamenten, die vor Ort nicht beschaffbar sind. Es werden nur die Kosten für den Versand der Medikamente übernommen.

     

    Rotkreuz Hilfe-Hotline aus dem Ausland

    • 24-Stunden-Hotline zum DRK Flugdienst für Informationen aus unserer Datenbank über weltweite medizinische Infrastrukturen. (z. B.: Wie lautet die Notrufnummer vor Ort? Wo finde ich eine Apotheke? Wo ist ein Deutsch oder Englisch sprechender Arzt? Wo ist ein Krankenhaus mit geeigneter Behandlungsmöglichkeit?)
    • Falls im Extremfall keine Daten für den betreffenden Standort vorliegen, recherchieren wir die gewünschten Informationen und vereinbaren einen verbindlichen Rückruftermin innerhalb von drei Stunden.

    Ausführliche Informationen finden Sie unter www.DRKflugdienst.de

  • Rückholdienst weltweit - Leistungspaket Ausland Plus

    DRK-Flugdienst

    • Weltweite Rückholung bei Auslandsaufenthalten von bis zu 6 Monaten.
    • Mehr Chancen für die Rückholung aus Krisengebieten.
    • Keine Altersbegrenzung.
    • Kein Ausschluss bei Vorerkrankungen.
    • Ehepartner, Lebensgefährten und Kinder, für die es Kindergeld gibt, sind kostenlos mitversichert.
    • Garantierte weltweite Rückholung spätestens nach 14 Krankenhaustagen im Ausland bei Auslandsaufenthalten von bis zu 6 Monaten.
    • Betreuung und Rückholung involvierter Kinder und Angehöriger.
    • Rückholung im Todesfall.
    • Unterstützung bis zu 2.500 EUR, wenn nach stationärer Behandlung keine Rückreise mit dem geplanten Verkehrsmittel möglich ist.

    Ausführliche Informationen finden Sie unter www.DRKflugdienst.de

FAQs - Häufig gestellte Fragen unserer Mitglieder

Hier finden Sie Antworten auf die am Häufigsten gestellten Fragen zum DRK-Flugdienst. Diese können zusätzlich als PDF angesehen werden.

Sollten doch noch Fragen aufkommen, dürfen Sie gerne mit unserer Ansprechpartnerin Frau Seeger Kontakt aufnehmen.

  • Leistungen

    1. Welche Leistungen bietet der DRK Flugdienst an?

    Bitte fragen Sie bei Ihrem Kreisverband oder Ortsverein nach, welches der folgenden Leistungspakete er für seine Mitglieder anbietet.

    Es gibt folgende Leistungspakete:

    • Rotkreuz-Rückholschutz Ausland Basis+
    • Rotkreuz-Rückholschutz Ausland Plus+
    • Rotkreuz-Auslands-Assistent - Medical Hotline

     

    Leistungspakete
    Ausland Basis+
    Ausland Plus+ Zusätzlich zu den Leistungen des Rotkreuz-Rückholschutz Ausland Basis+
    Weltweite Rückholung bei Auslandsaufenthalten von bis zu sechs Monaten, wenn medizinisch sinnvoll Garantierte Rückholung nach spätestens 14 Krankenhaustagen im Ausland
    Ehepartner oder Lebensgefährten und Kinder, für die es Kindergeld gibt, sind kostenlos mitversichert Betreuung und Rückholung hilfebedürftiger Kinder und Angehöriger
    Kein Ausschluss durch Vorerkrankungen Rückholung im Todesfall
    Keine Altersbegrenzung Unterstützung in Höhe von bis zu 3.500 Euro, wenn nach stationärer Behandlung keine Rückreise mit dem geplanten Verkehrsmittel möglich ist

     

    Was beinhaltet der Rotkreuz-Auslands-Assistent?
    Arzt-Hotline und Arzt-Dolmetscher
    Arzneimittel-Dolmetscher und Medikamentenversand
    Hilfe-Hotline aus dem Ausland
    24-Stunden-Hotline aus dem Ausland zu Ärzten aller relevanter medizinischer Fachrichtungen Telefonische Expertenhilfe zu benötigten Medikamenten im Reiseland, Informationen zu Einnahme und Wechselwirkungen 24-Stunden-Hotline zum DRK Flugdienst für Informationen aus unserer Datenbank über weltweite medizinische Infrastrukturen. Zum Beispiel:
    • Wie lautet die Notrufnummer vor Ort?
    • Wo finde ich eine Apotheke?
    • Wo ist ein Deutsch oder Englisch sprechender Arzt?
    • Wo ist ein Krankenhaus mit guter Behandlungsmöglichkeit?
    Bei Bedarf ärztliche Begleitung des Patienten-Gesprächs im Reiseland, Übersetzung und Erläuterung der Anweisungen des dortigen Arztes direkt am Telefon Übermittlung von Rezepten zu verlorengegangenen Medikamenten nach Klärung der Verfügbarkeit vor Ort Falls im Extremfall keine Daten für den betreffenden Standort vorliegen, recherchiert der DRK Flugdienst die gewünschten Informationen innerhalb von drei Stunden
      Nachsendung von verschriebenen notwendigen Medikamenten, die vor Ort nicht beschaffbar sind. Der DRK Flugdienst übernimmt nur die Kosten für den Versand der Medikamente  

     

     

  • Versicherte Personen

    2. Wer ist versichert?

    In den Leistungspaketen Ausland Basis+, Ausland Plus+, Inland und Rotkreuz-AuslandsAssistent sind ausschließlich die Rotkreuz-Mitglieder (sowie deren Ehepartner/in und Kinder, für die dem Grunde nach Anspruch auf Kindergeld besteht, sowie für den/die im Haushalt lebenden Partner/in), aller Rotkreuz-Verbände oder sonstigen RotkreuzOrganisationen versichert, die der Rahmenvereinbarung zwischen der DRK Flugdienst GmbH und der Barmenia Krankenversicherung AG beigetreten sind.

     

    3. Wer gilt als Rotkreuz-Mitglied?

    a) Fördermitglieder
    b) ehrenamtliche Helfer
    c) Jugendrotkreuzmitglieder
    d) Präsidiums- und Vorstandsmitglieder
    e) Gremien von Körperschaften (KdöR)
    f) Organe von Vereinen
    g) Ehrenpräsidenten/Ehrenvorsitzende
    h) Personen mit einer ideellen Mitgliedschaft
    i) wahlweise die hauptamtlich Mitarbeitenden
    j) Organmitglieder

    4. Wer zählt zu den "hauptamtlich Mitarbeitenden"?

    Alle Mitarbeitenden, die einen gültigen Anstellungsvertrag mit einem Rotkreuz-Verband/der Rotkreuz-Organisation haben.

    5. Wer zählt zu den "ehrenamtlichen Helfern"?

    Alle Mitarbeitenden, die gemäß der Satzung des Rotkreuz-Verbandes/der RotkreuzOrganisation Ehrenamtliche bzw. Freiwillige sind.

    6. Ist der/die Ehepartner/in mitversichert?

    Ja, der/die Ehepartner/in ist mitversichert - auch wenn dieser/diese allein reist.

    7. Ist der/die Lebenspartner/in mitversichert?

    Ja, der/die Lebenspartner/in, die im selben Haushalt mit dem Rotkreuz-Mitglied gemeldet ist, ist mitversichert - auch wenn dieser/diese allein reist.

    8. Ist der/die Lebenspartner/in auch mitversichert, wenn er/sie nicht im selben Haushalt lebt wie das Rotkreuz-Mitglied?

    Nein, nur der/die Lebenspartner/in, der/die nachweislich im Haushalt des Rotkreuz-Mitglieds lebt, ist mitversichert.

    9. Ist der/die Ehe-/Lebenspartner/in auch versichert, wenn er/sie ohne das RotkreuzMitglied reist?

    Ja, der/die Ehe-/Lebenspartner/in ist versichert - auch wenn dieser/diese allein reist.

    10. Sind Kinder des Rotkreuz-Mitglieds mitversichert?

    Ja, Kinder, für die das Rotkreuz-Mitglied Anspruch auf Kindergeld hat sind mitversichert. Dies gilt auch für ältere Kinder bzw. junge Erwachsene, die aufgrund einer Behinderung weiterhin Kindergeld erhalten.

    11. Sind Kinder des Rotkreuz-Mitglieds mitversichert, auch wenn diese allein reisen?

    Ja, Kinder, für die das Rotkreuz-Mitglied Kindergeld erhält, sind mitversichert - auch wenn diese allein reisen.

    12. Sind Stiefkinder des Rotkreuz-Mitglieds mitversichert?

    Nein, nur Kinder, für die das Rotkreuz-Mitglied einen Anspruch auf Kindergeld hat, sind mitversichert.

  • Vertragsfragen

    13. Wann (genauer Zeitpunkt) habe ich als Rotkreuz-Mitglied Anspruch auf Leistungen?

    Ein Rotkreuz-Mitglied hat ab dem Moment Anspruch auf Leistungen, wenn es den Mitgliedsantrag unterzeichnet und der Rotkreuz-Verband/die Rotkreuz-Organisation Kenntnis davon hat (Antrag liegt vor). Der Leistungsanspruch des Rotkreuz-Mitglieds gilt immer nur für alle nach dem Beginn der Mitgliedschaft eingetretenen Ereignisse. Ein rückwirkender Versicherungsschutz ist niemals möglich. Hauptamtlich Mitarbeitende haben ab Beginn des vertraglich vereinbarten Beschäftigungsverhältnisses einen Leistungsanspruch. Ehrenamtliche Helfer, die gemäß der Satzung des Rotkreuz-Verbands/der RotkreuzOrganisation als zugehörig geführt werden, haben ab Beginn ihrer Tätigkeit für den RotkreuzVerband einen Leistungsanspruch.

    14. Kann das Rotkreuz-Mitglied den Rückholschutz mehrfach im Jahr in Anspruch nehmen?

    Ja, der Rückholschutz kann mehrfach im Jahr in Anspruch genommen werden (bei jeder Auslandsreise/bei jedem Auslandsaufenthalt bis max. sechs Monate).

    15. Wie lange darf ich als Rotkreuz-Mitglied im Ausland bleiben?

    Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt sechs Monate.

    16. Gilt der Rückholschutz auch bei Vorerkrankungen?

    Ja, eine Vorerkrankung ist kein Ausschlusskriterium, sofern das Rotkreuz-Mitglied zum Beginn der Reise reisetauglich ist. Die Erkrankung bzw. der Rückfall müssen akut und unerwartet während des Auslandsaufenthaltes auftreten.

    17. Sind Primärrettung/Bergung und/oder Krankenhauskosten im Versicherungsschutz inkludiert?

    Nein, Bergungskosten und die Kosten für die Primärrettung (Notfallrettung vor Ort) gehören nicht zum Versicherungsumfang. Es werden neben den Rückholungskosten keine Krankenhauskosten (Behandlungs- und Medikamentenkosten) erstattet. Dafür ist der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung zu empfehlen. Diese benötigt dann keinen Rückholschutz vom Ausland in die Heimat.

    18. Ist ein Rotkreuz-Mitglied mit Wohnsitz im Ausland auch versichert?

    Ein Rotkreuz-Mitglied ist nur versichert, sofern dieses seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland bzw. im grenznahen Raum (max. 100 Km Entfernung zur Landesgrenze) hat. Abweichend davon sind Mitarbeitende deutscher Luftfahrtunternehmen und Beamte im diplomatischen oder konsularischen Dienst bzw. in deutschen Handelsmissionen (sowie deren Ehepartner/in und Kinder, für die im Grunde nach Anspruch auf Kindergeld besteht, sowie für den/die im Haushalt lebenden Partner/in), wenn die/der Partner dem Verband namentlich gemeldet wurde) versichert, wenn diese keinen ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und sich länger als sechs Monate ununterbrochen im Ausland aufhalten.

  • Service

    19. Wo finde ich einen Verband, der für seine Mitglieder die Leistungen des DRK Flugdienst anbietet?

    Auf der Webseite www.drkflugdienst.de findet man dies unter der Rubrik "Leistungspaket prüfen". Die Verbände, die unsere Leistungen anbieten, sind dort gelistet, wenn sie es selbst eingepflegt haben.

    20. Wo kann ich Rotkreuz-Mitglied werden bzw. muss ich Mitglied im Verband am Wohnort werden - oder kann ich mir deutschlandweit einen Verband suchen?

    Sie können in jedem Rotkreuz-Verband Mitglied werden - unabhängig vom Wohnort.

    21. Wer prüft meine Mitgliedschaft in einem Schadenfall?

    Sie bzw. die Angehörigen müssen lediglich ihren Namen und den Verband, in dem Sie Mitglied sind, kennen. Der Rest wird im Fall der Fälle durch unsere Mitarbeitenden des Medical Operations Center (MOC) ermittelt.

    22. Wie erreiche ich als Rotkreuz-Mitglied den DRK Flugdienst?

    Sie erreichen unser Medical Operations Center rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr. Am besten ist, Sie rufen uns direkt an: +49 (211) 917 499 39 Die ursprüngliche Rufnummer +49 (228) 23 00 23 ist und bleibt ebenfalls immer aktiv.

    23. Was sollte ich als Rotkreuz-Mitglied bei einem Hilfegesuch idealerweise melden?

    Bei einer Meldung benötigen wir diese Informationen:

    • Name, Adresse, Telefonnummer des Anrufers und, falls abweichend, des Patienten.
    • Name, Alter, Heimatanschrift des Patienten.
    • Gegenwärtiger Aufenthaltsort des Patienten.
    • Name und Telefonnummer des behandelnden Arztes.
    • Welche Sprachen spricht der Arzt?
    • Angaben über die Rotkreuz-Mitgliedschaft und ggf. weitere Versicherungen, die in Frage kommen.
    • Wer zahlt die Krankenhauskosten im Ausland?
    • Wer zahlt die Kosten im Heimatkrankenhaus?

Alle Rotkreuz-Angebote in Ihrer Umgebung kostenfrei auf einen Blick
- 26.000 mal Lebenshilfe vor Ort.

So erreichen Sie im Notfall den DRK-Flugdienst:

  • Tel: +49 (211) 91749939 (Tag und Nacht)
  • Fax: +49 (211) 91749927

Das benötigen wir, um schnell helfen zu können:

  • Name, Adresse, Telefonnummer des Anrufers
  • Name, Alter, Heimatanschrift des Patienten
  • Gegenwärtiger Aufenthaltsort des Patienten (Krankenhaus?)
  • Name und Tel.-Nr. des behandelnden Arztes
  • Welche Sprache spricht der Arzt?
  • Angaben über bestehende Versicherungen oder DRK-Mitgliedschaft
  • Wer zahlt die Krankenhauskosten vor Ort?

Mögliche Einschränkungen durch Covid-19:

Das Wichtigste in Kürze:

Es gibt keinen Leistungsausschluss für an COVID-19 Erkrankte oder für Verdachtsfälle. Bei der Organisation und Durchführung eines Rücktransportes unterliegt der DRK Flugdienst jedoch selbstverständlich den behördlichen Anordnungen am jeweiligen Aufenthaltsort und denen der Bundesrepublik Deutschland. Durch die sich momentan rasch verändernde weltweite Lage wird im Fall der Fälle aktuell geprüft, welche Maßnahmen konkret realisierbar sind.

Zusammengestellte Informationen finden Sie hier!

Wie geht es weiter?

Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.