Das Deutsche Rote Kreuz in Baden-Württemberg begrüßt das heute im Landtag von Baden-Württemberg beschlossene, neue Rettungsdienstgesetz. Das novellierte Gesetz ist eines der innovativsten in der Bundesrepublik und eröffnet dem Rettungsdienst im Land die notwendigen Optionen zur Weiterentwicklung.
Bereits mit der bisher gültigen Hilfsfrist von 15 Minuten, in die anders als in anderen Bundesländern die Alarmierung wie auch die Ausrückzeit einfließt, wurde in Baden-Württemberg ein hohes Versorgungsniveau sichergestellt. „Dieses Versorgungsniveau wird mit der Absenkung der Planungsfrist auf zwölf…